Häufige Fragen

Wir beantworten hier die häufigsten Fragen unserer Mieter und Interessenten

Wie kann ich eine Wohnung bei der Wohnungsbau-Friesland mbH mieten? Welche Unterlagen benötige ich und darf ich Haustiere halten? Wir haben auf jede Frage eine Antwort! Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie einfach unsere Ansprechpartner oder schreiben uns => Bitte hier klicken

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Der Mieter zahlt neben der Grundmiete monatlich eine Vorauszahlung. Über die Vorauszahlung wird einmal jährlich nach Ende der Abrechnungsperiode abgerechnet. Eine genaue Auflistung aller umlagefähigen Betriebskosten finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Wann kommt meine Betriebskostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode beim Kunden eingegangen sein. Wir rechnen einheitlich in Kalenderjahren ab, daher muss, zum Beispiel für das Jahr 2023, die Nebenkostenabrechnung bis zum 31. Dezember 2024 bei den Mieterinnen und Mietern eingegangen sein.

Was passiert mit meinem Guthaben / Nachzahlung?

Sollten Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts unternehmen. Wir verrechnen das Guthaben bzw. die Nachzahlung automatisch mit der kommenden Mietzahlung. Falls Sie uns kein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie das Guthaben eigenständig verrechnen oder die Nachzahlung separat leisten.

Wann ist die Miete zu zahlen?

Die Miete ist immer zum 3. Werktag eines Monats im Voraus fällig.

Einzugsermächtigung

Die Zahlung der Miet- und Nebenkosten über eine Einzugsermächtigung bietet Ihnen einige Vorteile: Sie müssen sich nicht mehr um die Zahlungen kümmern, wir buchen immer zu Beginn des Monats ab.

Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei volle Monate. Bei Kündigungen bis zum 3. Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage!) zählt dieser Monat zu den 3 Monaten. Beispiel: Wenn Sie am 03.05. kündigen, endet Ihr Mietvertrag zum 31.07. Die Kündigung muss in schriftlicher Form mit Originalunterschriften erfolgen. Ganz wichtig ist, dass alle Vertragspartner, die im Mietvertrag aufgeführt sind, die Kündigung unterschreiben.

Muss ich meine Garage / meinen Stellplatz separat kündigen?

Da die Verträge für die Garagen und die Stellplätze separate Verträge sind, müssen diese auch getrennt von der Wohnung gekündigt werden. Wir gehen nicht automatisch davon aus, dass Sie, wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, auch die anderen Mietverhältnisse kündigen möchten.

Kann ich einen Nachmieter stellen?

Grundsätzlich können Sie einen Nachmieter für Ihre Wohnung vorschlagen. Dazu benötigen wir einen ausgefüllten Bewerbungsbogen des Interessenten. Jedoch entscheidet die Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH endgültig, an wen die Wohnung weitervermietet wird. Bitte verzichten Sie auf die Aufgabe einer Anzeige.

Fällt eine Kaution an?

Die Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH erhebt keine Mietkaution.

Wo bietet die Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH Wohnungen an?

Der Wohnungsbestand der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH umfasst rund 1.400 Mietwohnungen, welche über den gesamten Landkreis Friesland verteilt sind. Ob Einzimmerwohnungen für Alleinstehende oder Vierzimmerwohnungen für Familien – bei uns findet jeder Mietinteressent eine Wohnung, die seinem Bedarf und seinen Anforderungen gerecht wird.

Was muss ich tun, um eine Wohnung zu erhalten?

Zunächst benötigen wir Ihre Wohnungswünsche. Daher müssen Sie als erstes einen Interessentenbogen ausfüllen. Diesen senden wir Ihnen gerne zu. Selbstverständlich können Sie den Fragebogen auch in unserem Verwaltungsgebäude ausfüllen. Aufgrund des Fragebogens sind Sie bei unserer Gesellschaft unverbindlich für 3 Monate vorgemerkt, nach Ablauf dieser Frist werden Ihre Daten von uns gelöscht.

Wie setzt sich die Miete zusammen?

Zur Miete gehören neben der Grundmiete die Betriebskosten und die Heizkosten. Die Grundmiete ist der Betrag, den Sie für die Überlassung der Wohnung bezahlen. Betriebskosten spiegeln die Kosten wider, die durch den laufenden Betrieb des Hauses oder der Wohnung entstehen. Darin enthalten sind zum Beispiel Kosten für die Müllentsorgung, Wasser, Entwässerung und Straßenreinigung. Je nach der Art der Heizung fallen zudem Heiz- und Warmwasserkosten an. Diese werden jährlich verbrauchsabhängig abgerechnet. Details hierzu sind im Mietvertrag geregelt. Stromkosten bezahlen Sie direkt an Ihren Stromversorger, sie sind nicht in der Miete enthalten.

Dürfen Gegenstände im Hausflur/Kellergang abgestellt werden?

Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen sind Fluchtwege wie Haus- und Kellerflure freizuhalten. Daher ist das Abstellen von Gegenständen – gleich welcher Art – in diesen Bereichen grundsätzlich nicht gestattet.

Darf ich bauliche Veränderungen an meiner Wohnung vornehmen?

Sollten Sie bauliche Veränderungen an Ihrer Wohnung wünschen, z.B. die Entfernung von Türschwellen oder den Umbau eines Badezimmers, vereinbaren Sie einfach einen Termin in Ihrer Wohnung mit uns. Wir werden dann prüfen, ob dies möglich ist und wie die Kostenverteilung geregelt werden kann. Grundsätzlich ist jede Veränderung an der Mietsache vorher schriftlich anzufragen.

Was versteht man unter Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen sind malermäßige Instandhaltungen. Sie umfassen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

Darf mein Partner/meine Partnerin mit in eine bereits von mir gemietete Wohnung ziehen?

Sollten Sie bereits Mieter bei uns sein und eine weitere Person möchte mit in die Wohnung einziehen, allerdings kein Vertragspartner werden, teilen Sie dies bitte Ihrem entsprechenden Sachbearbeiter kurz telefonisch oder schriftlich mit. Ein neuer Mietvertrag kommt hierdurch nicht zustande.

Welche Kriterien muss man erfüllen um Wohngeld zu bekommen?

Die Vermögensfreigrenzen betragen in der Regel 60.000 Euro bei einer alleinstehenden Person und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Besitzen Sie mehr, wird es ebenfalls schwierig. Es gibt außerdem dann kein Wohngeld, wenn Sie schon andere Sozialleistungen erhalten.

Darf ich auf meinem Balkon grillen?

Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich nur mit einem Elektro-Grill und in Maßen gestattet. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, um evtl. daraus resultierenden Beschwerden gleich im Vorfeld zu begegnen.

19 bis 20 Grad reichen in der Regel aus!

19 - 20°C Raumlufttemperatur sind in der Heizperiode ausreichend. Um die Umwelt und den eigenen Geldeutel zu schonen, sollte man die Wohnung auf keinen Fall so stark heizen, dass man darin im T-Shirt sitzen kann. Schon 1 Grad geringere Raumtemperatur kann eine Einsparung von 5-6% bedeuten.

Fenster nicht dauerhaft gekippt lassen

Gekippte Fenster verschwenden Energie, wenn sie lange Zeit gekippt bleiben. Effizienter ist es, die Fenster mehrmals am Tag für einige Minuten zum Stoßlüften ganz zu öffnen, am besten mehrere gleichzeitig. Das sorgt für einen schnellen Luftaustausch. Bei Frost reichen maximal 5 Minuten, in der Übergangszeit 10 bis 15 Minuten.

Wärmeabgabe des Heizkörpers nicht behindern

Heizkörper sollten freigehalten werden, so dass sich die Wärme rasch im Raum verteilen kann. Verkleidungen, davorstehende Möbel oder lange Vorhänge sind ungünstig, da diese Wärme schlucken und nicht in den Raum lassen.

Licht und Elektrogeräte beim Verlassen des Raums ausschalten

Überlegen Sie immer genau, ob das Licht gerade wirklich überall brennen muss und Sie das laufende Elektrogerät aktuell benötigen. Bei längerem Verlassen des Raumes immer daran denken, das Licht auszuschalten.

Elektrogeräte nicht im Standby-Modus lassen

Lassen Sie Fernseher und andere Elektrogeräte nach der Nutzung nicht im Standby-Modus, sondern schalten Sie diese komplett aus. Ladegeräte können übrigens auch dann Strom verbrauchen, wenn sie nur in der Steckdose stecken, aber kein Gerät angeschlossen ist. Am einfachsten sind Steckerleisten, die über einen Ausschalter verfügen.

Kühlschränke können Stromfresser sein

Ein energieeffizienter neuer Kühlschrank kann gegenüber einem Altgerät 150 kWh und mehr an Strom im Jahr einsparen. Bei einem Arbeitspreis von 35 Ct/kWh sind das über 50 EUR im Jahr. Achten Sie deshalb bei der Anschaffung neuer Elektrogeräte auf die Energieeffizienz-Kennzeichnung.